Deckbedingungen

Es gelten die AGB des Vereins Hannoverscher Privathengsthalter und der Zuchtverbände.

 

D E C K S A I S O N

ST. ATHLETIQUE:  Die Decksaison beginnt am 4. Februar und endet mit dem Start der Turniersaison 30.Juni 2024)

LISSARO VAN DE HELLE:  Die Decksaison beginnt am 1. Februar und endet am 30. August 2024.

 

 

 

S A M E N B E S T E L L U N G E N

 

Samenbestellungen für den Folgetag müssen bis 9 Uhr eingegangen sein.

 

Samenbestellungen

telefonisch unter 0172 - 512 450 7

oder über das Samenbestellformular

 

Bestellungen über Facebook oder SMS können nicht berücksichtigt werden.

 

D E C K G E L D

ST. ATHLETIQUE

Die Gesamtdecktaxe für den Hengst St. Athletique beträgt für die Saison 2024 für tragend gewordene Stuten 1.200 € zzgl. landesspezifischer MwSt.

In der Decksaison 2024 wird aufgrund der verkürzten Saison der Frischsamen von dem Hengst St. Athletique pro Portion verkauft.

Der Preis jeder einzelnen Portion beträgt 70.00 € und ist sofort fällig. 

Bei Trächtigkeit (nach dem 60.Tag) wird das restliche Deckgeld fällig. Dieses entspricht der Differenz der bereits für die Samenportionen geleisteten Zahlungen zu der Gesamtdecktaxe. Das der Höhe nach verbleibende Deckgeld (Trächtigkeitstaxe) ist am 45. Tag nach der letzten Besamung zur Zahlung fällig und versteht sich zzgl. MwSt.

 

Beispiel: Werden während der Saison z.B. 3 Portionen Frischsamen bestellt, bedeutet das:  3 x 70 € = 210 € zzgl MwSt

                 Bei Trächtigkeit (nach 60 Tagen Trächtigkeit) wird die Differenz zur Gesamtdecktaxe (1.200€) fällig.

                 In diesem Beispiel beträgt die Differenz, also das noch zu zahlenden Deckgeld 990 € zzgl. MwSt. 

                 Gesamtdecktaxe  bei Trächtigkeit                1200 € 

                 Bestellte einzelne Portionen (3x70=210)   -  210 €

                 Bei Trächtig zu zahlende Differenz             = 990 €

 

Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden, behält sich die Hengststation Meyerhof vor, keinen weiteren Samen zu versenden.

Als Option für die Zahlung gilt der Kauf auf Rechnung oder die Barzahlung. 

Bei Selbstabholung ist Kartenzahlung möglich. Es erfolgt keine weitere Berechnung der Restfälligkeit, sofern innerhalb von 60 Tagen nach dem letzten Besamungsdatum ein tierärztlicher Nichtträchtigkeitsnachweis durch den Kunden der Besamungsstation vorgelegt wurde. Liegt die entsprechende Bescheinigung nicht fristgerecht vor, gilt die Stute als tragend und das restliche Deckgeld wird in voller Höhe zur Zahlung fällig.

 

LISSARO VAN DE HELLE

Mit der ersten Samenbestellung ist eine Zahlung der 1. Rate sofort fällig. Die Besamungstaxe gilt für die gesamte Decksaison und ist nicht rabattierbar. Sollte die Besamungstaxe nicht umgehend bezahlt werden, behält sich die Hengststation Meyerhof vor, keinen weiteren Samen zu versenden. Das der Höhe nach verbleibende Deckgeld (Trächtigkeitstaxe) ist am 60. Tag nach der letzten Besamung zur Zahlung fällig und versteht sich zzgl. USt. Als Option für die Zahlung gilt der Kauf auf Rechnung oder die Barzahlung. 

Bei Selbstabholung ist Kartenzahlung möglich. Es erfolgt keine weitere Berechnung der Restfälligkeit, sofern innerhalb von 60 Tagen nach dem letzten Besamungsdatum ein tierärztlicher Nichtträchtigkeitsnachweis durch den Kunden der Besamungsstation vorgelegt wurde. Liegt die entsprechende Bescheinigung nicht fristgerecht vor, gilt die Stute als tragend und das restliche Deckgeld wird in voller Höhe zur Zahlung fällig.

 

 

S A M E N V E R S A N D

Der Samenversand per Nachtexpress ist von Mo-Sa möglich. Daraus resultiert eine Zustellung des Samens von Di-So. Die Zustellung erfolgt jeweils am Folgetag der Bestellung bis spätestens 8.00 Uhr morgens. Der Samenversand per Nachtexpress an Sonn- und Feiertagen ist nicht durchführbar. Beim Versand von Samen fallen zusätzliche Versandkosten an. Sämtliche Transportkosten für den Samenversand gehen zu Lasten des Stutenbesitzers. Eine eigene Abholung des Samens von Hengststation Meyerhof ist täglich möglich. Die Gefahr der Verschlechterung und des Unterganges des Samens geht mit der Übergabe desselben an den Kunden selbst, an eine von ihm autorisierte Person respektive an die von dem Kunden gewünschte Transportperson über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Reklamationen sind umgehend am Folgetag bei der Deckstation anzugeben, andernfalls wird der Transport in Rechnung gestellt

 

E M B R Y O T R A N S F E R / ICSI

Die Verwendung des Samens für Embryotransfer muß bei der Bestellung angegeben werden.

Die Regelung der Decktaxe in diesem Fall ist bitte persönlich zu erfragen.